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Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Die KHW Kommunale Haus und Wohnen GmbH ist bemüht, ihre Website www.khw-wohnen.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.khw-wohnen.de.

Verbraucherinformation nach Artikel 246 EGBGB

Name und Anschrift des Unternehmens:
KHW Kommunale Haus und Wohnen GmbH,
Am Neuen Werk 4, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Domain: www.khw-wohnen.de
Telefon: 05242 9259-0
E-Mail: info@khw-wohnen.de

Geltende Barrierefreiheitsanforderungen

Die KHW Kommunale Haus und Wohnen GmbH arbeitet stetig daran, ihre Website www.khw-wohnen.de gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „BFSG"), sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (nachfolgend „BFSGV"), barrierefrei zu gestalten.

In Deutschland ergeben sich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen aus dem BFSG für Dienstleistungen aus § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BFSG sowie aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Informationen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergibt sich aus § 14 Abs. 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV.

Als technische Anforderung zur Barrierefreiheit verfolgt die KHW Kommunale Haus und Wohnen GmbH gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 die Erfüllung der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Richtlinie) in der Version 2.2 Konformitätsstufe AA.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die KHW Kommunale Haus und Wohnen GmbH ist ein deutsches Wohnungsunternehmen. Ihre Dienstleistungen auf dieser Webseite bestehen darin:

Auf dieser Website stellt die KHW GmbH Informationen zu ihrem Wohnungsbestand sowie zu Serviceleistungen für Mietinteressenten, bestehende Mieter und Kooperationspartner bereit. Darüber hinaus werden digitale Interaktionsmöglichkeiten angeboten. Hierzu zählen insbesondere:

  • die unverbindliche Registrierung von Mietinteressenten über ein Online-Formular,
  • die Registrierung von Handwerksunternehmen als potenzielle Kooperationspartner über ein elektronisches Formular,
  • die digitale Übermittlung von Schadensmeldungen durch bestehende Mieter im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses,
  • die Bereitstellung von Dokumenten und Formularen zum Download (z. B. Informationsblätter oder sonstige mietbezogene Unterlagen sowie die Geschäftsberichte der KHW).

Über die Website erfolgt kein Vertragsabschluss. Die bereitgestellten Formulare dienen der Kontaktaufnahme, der Interessensbekundung sowie der Übermittlung von Informationen, die die KHW per E-Mail erhält.

Durch die Bereitstellung dieser digitalen Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten erbringt die KHW GmbH Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des BFSG.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Interessenten können sich über ein Online-Formular unverbindlich registrieren und ihr Interesse an Wohnraum mitteilen. Ein Vertragsabschluss erfolgt über die Website nicht. Nach Eingang der Registrierung prüfen wir die Angaben und nehmen bei Bedarf Kontakt auf.

Handwerksunternehmen haben die Möglichkeit, sich über ein Online-Formular als potenzielle Kooperationspartner zu registrieren. Auch hier erfolgt über die Website kein Vertragsabschluss.

Bestehende Mieter können über ein digitales Formular Schadensmeldungen einreichen. Dabei handelt es sich um eine Mitteilung im Rahmen eines bereits bestehenden Mietverhältnisses. Die weitere Bearbeitung erfolgt außerhalb der Webseite.

Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus §§ 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, somit Webseiten bzw. mobile Anwendungen, die dem Abschluss von Dienstleistungen dienen, so zu gestalten, dass sie auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust aufgebaut sind.

Die KHW hat zur Umsetzung dieser Voraussetzungen diese Webseite mittels der folgenden Maßnahmen barrierefrei gestaltet:

  • Semantische Struktur optimiert
  • Visuelle Anpassungen, Lesbarkeit (Textgrößen, Farbkontraste)
  • Bedienbarkeit per Tastatur und Screenreader
  • Alternativtexte ergänzt
  • Alle Formulare optimiert
  • Steuerelemente und Skip-Navigation
  • Optionale reduzierte Animationen
  • Videos pausierbar
  • Deskriptive Labels

Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beruht auf einer kontinuierlichen Selbstbeurteilung. Die Bewertung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.2 AA).

Auf Grundlage dieser Bewertung ist die KHW zu dem Schluss gekommen: Diese Webseite khw-wohnen.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit dem BFSG und der BFSGV

  • Barriere: PDF-Dokumente

    Beschreibung: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

    Maßnahmen: Wir arbeiten daran, diese bis 31.12.2026 anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

  • Barriere: Bilder ohne Alternativtext

    Beschreibung: Einige dynamisch eingebundene Bilder auf der Website haben noch keinen Alternativtext.

    Maßnahmen: Eine Überarbeitung erfolgt bis zum 3. Quartal.

  • Barriere: Nicht barrierefreie Dokumente zum Herunterladen

    Beschreibung: Einige unserer zum Herunterladen angebotenen Dokumente stehen in nicht barrierefreien Dateiformaten *.DOCX und *.PDF zur Verfügung. Diese nicht barrierefreien Dokumente sind mit einem Hinweis entsprechend gekennzeichnet.

    Maßnahmen: Betroffene Dokumente werden mit dem Ziel der Beseitigung von Barrieren grundlegend bis 31.12.2026 überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel an der Barrierefreiheit aufgefallen sind, können Sie diese gerne über folgende Wege melden:

E-Mail: info@khw-wohnen.de
Telefon: 05242 9259-0

Postanschrift und Ansprechpartner:
KHW Kommunale Haus und Wohnen GmbH
Am Neuen Werk 4
33378 Rheda-Wiedenbrück

Marktüberwachungsbehörde

Darüber hinaus besteht für alle Anliegen zum BFSG die Kontaktmöglichkeit zur Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die Kontaktdaten der MLBF lauten:

MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04. Februar 2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.03.2026 überprüft.